Aktuelle Infos
Praxisteam erhält erste Covid-19-Schutzimpfung
06.03.2021
Nachdem das Gesundheitsministerium von Schleswig-Holstein am Abend des 22. Februar die Mitarbeiter von Zahnarztpraxis in die Priorisierungsgruppe 1 aufgenommen hatte, haben wir uns am Morgen des Folgetages um Impftermine gekümmert.
Impfnachweis Im Zeitraum vom 27. Februar bis zum 02, März erhielten alle Mitarbeiterinnen und ich den Impfstoff von AstraZeneca. Ohne große Impfreaktion haben wir den ersten Schritt der Immunisierung überstanden.
Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Impfzentrums in Kropp für die freundliche Betreuung!
Im Mai 2021 wird es die zweite Impfdosis geben.
Wir sind dankbar, so früh geimpft worden zu sein und können sie nun in der Folgezeit bei weiter hoher persönlicher Vorsicht, was eine mögliche Übertragung des Corona-Virus angeht, entspannter behandeln.

Impfnachweis
Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Impfzentrums in Kropp für die freundliche Betreuung!
Im Mai 2021 wird es die zweite Impfdosis geben.
Wir sind dankbar, so früh geimpft worden zu sein und können sie nun in der Folgezeit bei weiter hoher persönlicher Vorsicht, was eine mögliche Übertragung des Corona-Virus angeht, entspannter behandeln.
Prothetische Versorgung eines Frontzahnimplantats
17.10.2020

Übersichtsaufnahme
Im vorliegenden Fall wurde das Xive-Implantat der Firma Densply Sirona durch die mund-kiefer-gesichtschirurgischen Kollegen Drs. Hoffmann / Bötel / Rossmann aus Flensburg vor einem halben Jahr in der regio 22 inseriert.

Nahaufnahme
Nach Freilegeung des Implantats vor sechs Wochen erfolgte die prothetische Versorgung in Zusammenarbeit mit dem zahntechnischen Labor Volker Zeschke mit einer Zolid-Multilayerkrone.
Das Ergebnis erfreut alle drei beteiligten Parteien (Patient, zahntechnisches Labor und Zahnarzt).
Goldspende 2019
04.01.2020
Wir sagen allen Spendern von alten Kronen und Brücken:
DANKE!!
Das von Ihnen gespendete Altgold wurde im Jahr 2019 an folgende Institutionen gespendet:
Jugendstiftung Winkler - 250,00 €uro
Die Jugendstiftung Winkler wurde 1995 gegründet und dient im gemeinnützigen Sinne der Jugendpflege. Im Kinderspielzentrum (Haus Erikstraße 5) werden Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren von sozialpädagogischem Personal liebevoll betreut. Die Mitarbeiter der Stiftung wollen die Kinder von der Strasse holen, ihnen eine sinnvolle Freizeit anbieten und Perspektiven schaffen. Dieses gilt gleichermaßen für die, dem Zentrum entwachsenen 10 - 20 - jährigen, denen die Stiftung zur Zeit zweimal in der Woche ein Jugendcafe von 17 - 20 Uhr im Stiftungshaus anbietet.
Kinderschutzbund Schleswig – „Kinderparadies“ am Gallberg - 250,00 €uro
Das Kinderparadies ist im Untergeschoss der Gallbergschule untergebracht und wird durch den Kinderschutzbund getragen. Bis zu 20 Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren finden hier eine klar strukturierte und verlässliche Betreuung, Hausaufgabenhilfe und Freizeit-Angebote.
Verein „Schule im Herzen“ - 250,00 €uro
Der Verein „Schule im Herzen“ wurde durch Mathias Montcho gegründet, den ich persönlich aus „meinem“ Dorf Schaalby kenne. Herr Montcho kommt aus einem Dorf in Togo. Mit seinem Verein „Schule im Herzen“ baut er in seinem Heimatdorf eine Schule. Die ersten Klassenräume sind bereits fertig – weitere sollen noch folgen. Mathias Montcho und seine Frau Ina sorgen dafür, dass das Geld in die richtigen Kanäle fließt. In Togo sind es Familienmitglieder von ihm, die das Baumaterial kaufen und selbst mit anpacken. So müssen die Kinder des Dorfes in Zukunft nicht eine halbe Tagesreise weit zu ihrer Schule laufen.
Freundeskreis Hospizdienst Schleswig e.V. - 250,00 €uro
Mit der Spende wird die Arbeit des ambulanten Hospizdienst gefördert und unterstützt. Es ist wichtig, dass man sich schon zu Lebzeiten Gedanken über das Sterben, die Sterbebegleitung und das Hospiz zu machen.
Hospiz- und Palliativ- G. und R. Meier Stiftung - 250,00 €uro
"Ein freundlicher und heller Ort, an dem Augenblicke zu Erinnerungen werden, an dem Trost ebenso wie Trauer seinen Platz hat: Mit dem Petri Haus möchten wir für die Menschen aus der Stadt Schleswig und dem umliegenden Kreisgebiet ein stationäres Hospiz errichten." Mit der Spende möchten wir den Bau des Petri-Hauses unterstützen.
DANKE!!
Das von Ihnen gespendete Altgold wurde im Jahr 2019 an folgende Institutionen gespendet:
Jugendstiftung Winkler - 250,00 €uro
Die Jugendstiftung Winkler wurde 1995 gegründet und dient im gemeinnützigen Sinne der Jugendpflege. Im Kinderspielzentrum (Haus Erikstraße 5) werden Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren von sozialpädagogischem Personal liebevoll betreut. Die Mitarbeiter der Stiftung wollen die Kinder von der Strasse holen, ihnen eine sinnvolle Freizeit anbieten und Perspektiven schaffen. Dieses gilt gleichermaßen für die, dem Zentrum entwachsenen 10 - 20 - jährigen, denen die Stiftung zur Zeit zweimal in der Woche ein Jugendcafe von 17 - 20 Uhr im Stiftungshaus anbietet.
Kinderschutzbund Schleswig – „Kinderparadies“ am Gallberg - 250,00 €uro
Das Kinderparadies ist im Untergeschoss der Gallbergschule untergebracht und wird durch den Kinderschutzbund getragen. Bis zu 20 Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren finden hier eine klar strukturierte und verlässliche Betreuung, Hausaufgabenhilfe und Freizeit-Angebote.
Verein „Schule im Herzen“ - 250,00 €uro
Der Verein „Schule im Herzen“ wurde durch Mathias Montcho gegründet, den ich persönlich aus „meinem“ Dorf Schaalby kenne. Herr Montcho kommt aus einem Dorf in Togo. Mit seinem Verein „Schule im Herzen“ baut er in seinem Heimatdorf eine Schule. Die ersten Klassenräume sind bereits fertig – weitere sollen noch folgen. Mathias Montcho und seine Frau Ina sorgen dafür, dass das Geld in die richtigen Kanäle fließt. In Togo sind es Familienmitglieder von ihm, die das Baumaterial kaufen und selbst mit anpacken. So müssen die Kinder des Dorfes in Zukunft nicht eine halbe Tagesreise weit zu ihrer Schule laufen.
Freundeskreis Hospizdienst Schleswig e.V. - 250,00 €uro
Mit der Spende wird die Arbeit des ambulanten Hospizdienst gefördert und unterstützt. Es ist wichtig, dass man sich schon zu Lebzeiten Gedanken über das Sterben, die Sterbebegleitung und das Hospiz zu machen.
Hospiz- und Palliativ- G. und R. Meier Stiftung - 250,00 €uro
"Ein freundlicher und heller Ort, an dem Augenblicke zu Erinnerungen werden, an dem Trost ebenso wie Trauer seinen Platz hat: Mit dem Petri Haus möchten wir für die Menschen aus der Stadt Schleswig und dem umliegenden Kreisgebiet ein stationäres Hospiz errichten." Mit der Spende möchten wir den Bau des Petri-Hauses unterstützen.
Zahnzusatzversicherungen
22.03.2013
Regelmäßig werden wir von unseren Patienten bezüglich der "richtigen" Zahnzusatzversicherung gefragt. Hier einige allgemeine Anmerkungen dazu:

schon das Bonusheft verringert den Anteil der Kosten (zm 103, 6)Zahnzusatzversicherungen gelten als die am häufigsten gewählte Zusatzversicherung im Gesundheitsbereich. Von den etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherten hatten zum Jahrewechsel 2011/2012 etwa 13,2 Millionen eine derartige Police.
Bisweilen fragen sich die Patinten, ob es nicht ratsamer wäre, den Betrag für eine umfassende Zahnbehandlung zu sparen, anstatt eine Versicherung abzuschließen. Die dazu nötige Selbstdisziplin ist das eine. Das andere ist, dass Zahnzusatzversicherungen theoretisch durchaus in der Lage sind, ein Mehrfaches der eingezahlten Beiträge zu erstatten. Jeder Patienten sollte daher wissen, wie es um seinen Mundgesundheitszustand bestellt ist und ob in den nächsten Jahren größere Behandlungen notwendig sind. Diese Frage beantworten wir Ihnen gerne.
Zahnzusatzversicherungen decken gewöhnlich nicht die Kosten für den gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil. Dabei geben die Versicherer ihre Leistung zumeist als Prozentsatz an. Doch der Basisbetrag, auf den sich der Prozentsatz bezieht, kann unterschiedlich sein! Deshalb können 50 % Erstattung in der einen Zusatzversicherung mehr wert sein als 100 % in der anderen. Manche Versicherer beziehen sich auf den gesamten Rechnungsbetrag, andere orientieren sich allein am Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen.
Die fairste Lösung für den Kunden ist es, wenn der Versicherer sich auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag bezieht und die Leistungen der Kasse so weit aufstockt, bis 80%, 90 % oder selten 100% der Rechnung bezahlt sind. Zahnarzthonorare sollten bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz erstattet werden, Implantatleistungen mitversichert und die Anzahl der Implantate nicht begrenzt sein. Sinnvoll ist auch eine Mitversicherung der Erstattung von prophylaktischen Leistungen wie etwa der professionellen Zahnreinigung.
(Quelle: zm 103, 6a, 16.03.2013 (634-638))

schon das Bonusheft verringert den Anteil der Kosten (zm 103, 6)
Bisweilen fragen sich die Patinten, ob es nicht ratsamer wäre, den Betrag für eine umfassende Zahnbehandlung zu sparen, anstatt eine Versicherung abzuschließen. Die dazu nötige Selbstdisziplin ist das eine. Das andere ist, dass Zahnzusatzversicherungen theoretisch durchaus in der Lage sind, ein Mehrfaches der eingezahlten Beiträge zu erstatten. Jeder Patienten sollte daher wissen, wie es um seinen Mundgesundheitszustand bestellt ist und ob in den nächsten Jahren größere Behandlungen notwendig sind. Diese Frage beantworten wir Ihnen gerne.
Zahnzusatzversicherungen decken gewöhnlich nicht die Kosten für den gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil. Dabei geben die Versicherer ihre Leistung zumeist als Prozentsatz an. Doch der Basisbetrag, auf den sich der Prozentsatz bezieht, kann unterschiedlich sein! Deshalb können 50 % Erstattung in der einen Zusatzversicherung mehr wert sein als 100 % in der anderen. Manche Versicherer beziehen sich auf den gesamten Rechnungsbetrag, andere orientieren sich allein am Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen.
Die fairste Lösung für den Kunden ist es, wenn der Versicherer sich auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag bezieht und die Leistungen der Kasse so weit aufstockt, bis 80%, 90 % oder selten 100% der Rechnung bezahlt sind. Zahnarzthonorare sollten bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz erstattet werden, Implantatleistungen mitversichert und die Anzahl der Implantate nicht begrenzt sein. Sinnvoll ist auch eine Mitversicherung der Erstattung von prophylaktischen Leistungen wie etwa der professionellen Zahnreinigung.
(Quelle: zm 103, 6a, 16.03.2013 (634-638))
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