Aktuelle Infos
Neue EU-Quecksilberverordnung
10.03.2018
Zum 01.01.2018 ist die neue EU-Quecksilber-Verordnung 2017/852 in Kraft getreten. Für die Anwendung von Amalgam als plastisches Füllungsmaterial in der vertragszahnärztlichen Praxis ist insbesondere folgende Regelung von Bedeutung: 
Material/Instrumentarium Amalgamfüllung
"Ab dem 01. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen de spezifischen medizinischen Erfordernissen bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig"
Gemäß des Praxiskonzeptes wurde Amalgam auch schon vor 2018 in meiner Praxis nicht bei Kindern und Schwangeren verwendet.

Material/Instrumentarium Amalgamfüllung
"Ab dem 01. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen de spezifischen medizinischen Erfordernissen bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig"
Gemäß des Praxiskonzeptes wurde Amalgam auch schon vor 2018 in meiner Praxis nicht bei Kindern und Schwangeren verwendet.
Hygiene in der zahnärztlichen Praxis
24.01.2016
Die Hygienerichtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI), die eigentlich für Krankenhäuser erlassen wurden, wurden bei Praxisbegehungen durch das Landesamt für Soziale Dienste auf Zahnarztpraxen im vergangenen Jahr eins zu eins übertragen. Dieses hat in nahezu allen Schleswig-Holsteinischen Zahnarztpraxen eine massive Nachrüstung in diesem Bereich zur Folge.

neuer HygieneraumSo wurde auch in unserer Praxis das Hygienekonzept in monatelanger Arbeit den neuen Anforderungen angepasst. Diese Anpassung spiegelt sich insbesondere in einer stark erhöhten Administration wieder: alle Hygieneprozesse, die auch in den Vorjahren entsprechend der Hygienerichtlinien des RKI durchgeführt wurden, werden jetzt entweder digital oder handschriftlich dokumentiert.

DACAlle am Desinfektions- oder Sterilisationsprozess beteiligten Geräte (Thermodesinfektor, Sterilisator, DAC) wurden validiert; hierzu war eine Neuanschaffung eines Thermodesinfektors notwendig, da das funktionstüchtige "Altgerät" aus dem Jahr 2002 aus technischen Gründen (eine serielle Schnittstelle zur digitalen Dokumentation der Desinfektionsprozesse war vor 14 Jahren noch nicht vorgesehen) nicht validierbar war.
Für die zeitnahe Sterilisation der Turbinen, Hand- und Winkelstücke, Ultraschallaufsätze und Mulitfunktionsspritzen nach jedem Patienten wurde ein spezielles, neu entwickeltes Gerät, der DAC, angeschafft. Da das Raumangebot für dieses Neugerät im vorhandenen Hygieneraum auf der "unsauberen Seite" eingeschränkt war (außerdem war dort kein Druckluftanschluss vorhanden), wurde ein zusätzlicher Hygieneraum eingerichtet.
Die Praxis ist jetzt auf dem hygienetechnisch aktuellen Stand und kann einer möglichen Praxisbegehung durch des Landesamt für Soziale Dienst gelassen entgegen sehen.

neuer Hygieneraum

DAC
Für die zeitnahe Sterilisation der Turbinen, Hand- und Winkelstücke, Ultraschallaufsätze und Mulitfunktionsspritzen nach jedem Patienten wurde ein spezielles, neu entwickeltes Gerät, der DAC, angeschafft. Da das Raumangebot für dieses Neugerät im vorhandenen Hygieneraum auf der "unsauberen Seite" eingeschränkt war (außerdem war dort kein Druckluftanschluss vorhanden), wurde ein zusätzlicher Hygieneraum eingerichtet.
Die Praxis ist jetzt auf dem hygienetechnisch aktuellen Stand und kann einer möglichen Praxisbegehung durch des Landesamt für Soziale Dienst gelassen entgegen sehen.
EU zu Amalgam: effektives Material
10.07.2015
Der wissenschaftliche Ausschuss der EU-Kommission zu Gesundheitsrisiken (SCENIHR) hat seinen Bericht zur "Sicherheit von Zahnamalgam und alternativen Füllungsmaterialien" veröffentlicht.
Dabei wird die Nutzung von Amalgam als Füllungsmaterial nicht in Frage gestellt.
Der Ausschuss erkennt an, dass Amalgam ein effektives restauratives Material für den Großteil der Bevölkerung ist. Die Quote der Amalgamallergiker liegt dem Bericht zufolge bei unter 0,3 %. Bereits eingesetztes Amalgam wird nicht als Gesundheitsrisiko eingeschätzt. Für alternative Materialien würden deutlich weniger Erkenntnisse bezüglich möglicher Gefährdungen und klinischer Auswirkungen vorliegen als für Amalgam. Zudem ist der Einsatz alternativer Materialien auch klinisch begrenzt und es besteht Unklarheit über toxische Risiken.
(aus zm 105, Nr 12A, 16.6.2015, (1336))
Dabei wird die Nutzung von Amalgam als Füllungsmaterial nicht in Frage gestellt.
Der Ausschuss erkennt an, dass Amalgam ein effektives restauratives Material für den Großteil der Bevölkerung ist. Die Quote der Amalgamallergiker liegt dem Bericht zufolge bei unter 0,3 %. Bereits eingesetztes Amalgam wird nicht als Gesundheitsrisiko eingeschätzt. Für alternative Materialien würden deutlich weniger Erkenntnisse bezüglich möglicher Gefährdungen und klinischer Auswirkungen vorliegen als für Amalgam. Zudem ist der Einsatz alternativer Materialien auch klinisch begrenzt und es besteht Unklarheit über toxische Risiken.
(aus zm 105, Nr 12A, 16.6.2015, (1336))
Röntgen und zahnärztliche Medikation in der Schwangerschaft
19.01.2014
Immer wieder wirft sich die Frage bei Behandlungen von schwangeren Patientinnen auf, welche zahnärztlichen Maßnahmen (z.B. Röntgen) oder zahnärztlichen Medikationen möglich sind (z.B. örtliche Betäubung oder Antibiose).
Hierbei gilt , die jeweilige Indikation genau zu kennen und die therapeutischen Bedürfnisse gegen die Schwangerschaftsrisiken abzuwägen.
Röntgen: Im ersten Drittel der Schwangerschaft ist eine Röntgenuntersuchung - wo auch immer - zu vermeiden, da in den ersten zwölf bis 14 Wochen die Organe angelegt und in dieser Phase das embryonale Gewebe besonders empfindlich auf ionisierende Strahlung ist. Das Risiko einer Komplikation infolge einer zahnärztlichen Röntgenaufnahme ist jedoch wegen der geringen Strahlendosis marginal und ist deshalb bei einem akuten oralen geschehen unter Befolgung der üblichen Sicherheitsvorkehrungen durchaus legitim. Ein unentdeckter und damit unbehandelter (dentaler) Infekt bei einer Schwangeren stellt eine größerer Belastung für das Ungeborene dar als ein Röntgenbild oder allfällige Therapeutika (s.u.) (Pertl et al., 2000)
Schmerzmittel: Paracetamol ist das Präparat der Wahl, das bei moderater Dosierung und über kurze Zeit vorbehaltlos verabreicht werden kann. Auf Aspirin und Ibuprofen sollte wegen eines möglichen vorzeitigen Verschlusses des Ductus arteriosuns Botalli (verbindet in der Kindesentwicklung die rechte und linke Vorhofkammern des Herzen) verzichtet werden.
Antibiotika: Eine unbehandelte mütterliche Infektion stellt für den Feten ein größeres Risiko dar als eine gezielte antibiotische Therapie. Penicilline, Erythromycine und deren Kombination mit Clavulansäure können angewendet werden. Tetracycline (Zahn- und Knochenentwicklungsstörungen) sind kontraindiziert; Metronidazol sollte nur bei sehr schweren Infektionen und strengster Indikation Anwendung finden. Clindamycin galt bis vor zehn Jahren noch als kontraindiziert für Schwangere, kann heute aber als Präparat zweiter Wahl eingesetzt werden.
Lokalanästhesie: Articainhaltige Lokalanästhetika können - auch mit Zusatz von Adrenalin - während der Schwangerschaft eingesetzt werden. Die Menge der gefäßverengenden Zusätze (Adrenalin 1:100.000) reichen nicht aus, um den Blutfluss im Bereich des Uterus und der Plazenta wesentlich zu beeinflussen.
Wundspülung /Salben: Chlorhexamed kann während der Schwangerschaft vorbehaltlos appliziert werden. Jod hingegen sollte vermieden werden, da es die Plazentaschranke passiert und in die Muttermilch übergeht. Kortisonhaltige Salben (z.B. Ledermix) dürfen zurückhaltend eingesetzt werden. (zm103, 1.10.13)
Hierbei gilt , die jeweilige Indikation genau zu kennen und die therapeutischen Bedürfnisse gegen die Schwangerschaftsrisiken abzuwägen.
Röntgen: Im ersten Drittel der Schwangerschaft ist eine Röntgenuntersuchung - wo auch immer - zu vermeiden, da in den ersten zwölf bis 14 Wochen die Organe angelegt und in dieser Phase das embryonale Gewebe besonders empfindlich auf ionisierende Strahlung ist. Das Risiko einer Komplikation infolge einer zahnärztlichen Röntgenaufnahme ist jedoch wegen der geringen Strahlendosis marginal und ist deshalb bei einem akuten oralen geschehen unter Befolgung der üblichen Sicherheitsvorkehrungen durchaus legitim. Ein unentdeckter und damit unbehandelter (dentaler) Infekt bei einer Schwangeren stellt eine größerer Belastung für das Ungeborene dar als ein Röntgenbild oder allfällige Therapeutika (s.u.) (Pertl et al., 2000)
Schmerzmittel: Paracetamol ist das Präparat der Wahl, das bei moderater Dosierung und über kurze Zeit vorbehaltlos verabreicht werden kann. Auf Aspirin und Ibuprofen sollte wegen eines möglichen vorzeitigen Verschlusses des Ductus arteriosuns Botalli (verbindet in der Kindesentwicklung die rechte und linke Vorhofkammern des Herzen) verzichtet werden.
Antibiotika: Eine unbehandelte mütterliche Infektion stellt für den Feten ein größeres Risiko dar als eine gezielte antibiotische Therapie. Penicilline, Erythromycine und deren Kombination mit Clavulansäure können angewendet werden. Tetracycline (Zahn- und Knochenentwicklungsstörungen) sind kontraindiziert; Metronidazol sollte nur bei sehr schweren Infektionen und strengster Indikation Anwendung finden. Clindamycin galt bis vor zehn Jahren noch als kontraindiziert für Schwangere, kann heute aber als Präparat zweiter Wahl eingesetzt werden.
Lokalanästhesie: Articainhaltige Lokalanästhetika können - auch mit Zusatz von Adrenalin - während der Schwangerschaft eingesetzt werden. Die Menge der gefäßverengenden Zusätze (Adrenalin 1:100.000) reichen nicht aus, um den Blutfluss im Bereich des Uterus und der Plazenta wesentlich zu beeinflussen.
Wundspülung /Salben: Chlorhexamed kann während der Schwangerschaft vorbehaltlos appliziert werden. Jod hingegen sollte vermieden werden, da es die Plazentaschranke passiert und in die Muttermilch übergeht. Kortisonhaltige Salben (z.B. Ledermix) dürfen zurückhaltend eingesetzt werden. (zm103, 1.10.13)
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